BAUMBESTATTUNG WATTENSCHEID

Die noch nicht so bekannte Form der Baumbestattung gehört auch zu den Feuerbestattungen. Der Verstorbene wird zuerst eingesargt und dann ins Krematorium überführt. Nach der Kremierung wird die Asche in einer Urne zum Bestattungsort verbracht. Dort wird die Urne geöffnet und die Asche im Wurzelbereich eines Baumes verstreut. Hierfür ist in der Regel ein bestimmtes Areal auf einem Friedhof vorgesehen.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Baumbestattung 
es muss eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Wünsche gegenüber Dritten sollten mit dem nötigen Pietätsgefühl umgesetzt werden. Hat man allerdings einen „Letzten Willen“ verfasst, ist dieser für alle verbindlich.
Informationen zur „Verfügung Feuerbestattung“ finden Sie hier>

Eine weitere Möglichkeit zur Festlegung ihrer dereinstigen Bestat-
tung ist die Bestattungs-Vorsorge. Hier gestalten Sie den Ablauf der Beisetzung selbst und sorgen darüber hinaus dafür, dass die Finanzen im Vorfeld geregelt sind. So kommen keine finanziellen Belastungen und Gewissensfragen auf die Hinterbliebenen zu.
Informationen zur „Bestattungs-Vorsorge“ finden Sie hier>

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Die Grabstätte
– ist für zwei bis acht Grabstellen
– befindet sich im Wurzelbereich eines Baumes
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt
Das Grabmal
– ist hier nicht möglich
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– ist hier nicht möglich
Der Blumenschmuck
– kann nach der Beerdigung niedergelegt werden
– bei folgenden Besuchen nicht möglich
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– wird je Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– wird für die Dauer von 25 Jahren erworben
Die Verlängerungsmöglichkeit
– ist durch Nachkauf möglich

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Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt
Das Grabmal
– ist hier nicht möglich
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– ist hier nicht möglich
Der Blumenschmuck
– kann nach der Beerdigung niedergelegt werden
– bei folgenden Besuchen nicht möglich
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– wird je Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– wird für die Dauer von 25 Jahren erworben
Die Verlängerungsmöglichkeit
– ist durch Nachkauf möglich