WENN BEI IHNEN EIN STERBEFALL EINTRITT

-und das in der eigenen Wohnung dann sollten Sie ihren Arzt verständigen

Dieser stellt den Tod fest und füllt anschließend den Totenschein aus der für die Überführung benötigt wird. Wenn dieser vorliegt, rufen Sie bitte den Bestatter an.

Wenn Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen Können, rufen Sie bitte den
Ärztlichen Notdienst unter der für ganz Deutschland gültigen Telefon Nr. 116 117 an; oder wenden Sie sich direkt an den Notarzt der Feuerwehr unter 112.

-und das in einem Krankenhaus oder Pflegeheim geschieht, dann leiten Sie dort verantwortlichen Personen automatisch alle notwendigen Maßnahmen ein. Sie sollten diese jedoch von evtl. bereits getroffenen Vorsorgemaßnahmen unterrichten.

-und das auf öffentlichen Gelände, dann werden Sie von den entsprechenden Behörden informiert, nachdem diese den Sachverhalt geklärt haben.

FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT

  • der vom Arzt ausgestellte Totenschein
  • der Personalausweis des Verstorbenen
  • die Heiratsurkunde oder das Familienbuch
  • die Sterbeurkunde vom Ehepartner
  • ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • die Geburtsurkunde
  • die Sterbe-Versicherungs-Policen
  • die Lebens-Versicherungs-Policen
  • die aktuellen Rentenbescheide
  • die Krankenversicherungs-Karte
  • der Schwerbehinderten-Ausweis
  • die Namensänderungs-Erklärung
  • die Einbürgerungs-Urkunde
  • die Orginale und Übersetzungen
  • von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden