ERDBESTATTUNG
Die Erdbestattung die traditionelle Form. Diese Art der Bestattung ist die traditionelle Form. Im Durchschnitt liegt der Anteil in Deutschland bei ca. 60 Prozent, allerdings mit fallender Tendenz, da die „neuen“ Bestattungsformen hier nach und nach immer mehr an Boden gewinnen. Der Ablauf einer Erdbestattung richtet sich nach der Religionszugehörigkeit. Durch die Möglichkeit der individuellen Gestaltung kann der Ablauf durchaus von der allgemeinen Form abweichen. Im Normalfall wird der Verstorbene entsprechend vorbereitet, eingekleidet und dann in einen Sarg gebettet. Es besteht danach die Möglichkeit einer offenen Aufbahrung, um sich in Ruhe von dem Verstorbenen zu verabschieden.
– bei katholischer Konfession weicht der Ablauf in sofern ab, dass vor der eigentlichen Trauerfeier in einer Kirche ein Seelenamt gelesen wird.
– bei evangelischer Konfession wird der verstorbene bei einer Trauerfeier gewürdigt und ausgesegnet. Der Sarg ist dabei mit entsprechendem Blumenschmuck aufgebahrt und wird direkt nach Ablauf, begleitet vom Pastor und den Trauergästen, durch Sargträger zur Grabstätte getragen. Dort wird er dann der Erde übergeben und jeder der Trauergäste kann nach der Grabrede einzeln Abschied nehmen. Anschliessend werden die Kränze und Gestecke auf das Grab gelegt. Danach geht man in der Regel zum sogenannten „Kaffeetrinken“, wo in behaglicher Atmosphäre und bei leichter Verköstigung Gespräche die Beerdigung ausklingen lassen.
– Angehörige anderer Konfessionen beraten wir gerne
Die Grabstätte
– hat eine oder mehreren Grabstellen
– zusätzliche können genutzt werden
> drei Grabstellen für Urnen
> eine Grabstelle für einen Kindersarg
bis zum Alter von einem Lebensjahr
Die Grablage
– können Sie mitbestimmen
Das Grabmal
– kann frei gestaltet werden
unter Einhaltung der Vorschriften
Die Bepflanzung
– kann nach eigenen Wünschen erfolgen
Der Blumenschmuck
– kann direkt auf der Grabsstätte abgelegt werden
– kann angemessen frei gestaltet werden
Die Pflege
– wird von den Hinterbliebenen geregelt
Das Nutzungsrecht
– kann der Familiengröße entsprechend
zwei-, vier- oder sechsstellig erworben werden
– umfasst das Recht auf Belegung
– umfasst das Recht auf Pflege
– wird für die Dauer von 25 Jahren erworben
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht durch Nachkauf
wobei ältere Nutzungsrechte
ihre Gültigkeit behalten
Die Grabstätte
– hat zwei oder mehreren Grabstellen
– zusätzliche können genutzt werden
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt
Das Grabmal
– Kissenstein oder stehendes Grabmal möglich
unter Einhaltung der Vorschriften
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Der Blumenschmuck
– kann direkt auf der Grabsstätte abgelegt werden,
wenn ein Grabstein vorhanden ist
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– kann der Familiengröße entsprechend
zwei- oder mehrstellig erworben werden
– umfasst das Recht auf Belegung
– wird für die Dauer von 25 Jahren erworben
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht durch Nachkauf
wobei ältere Nutzungsrechte
ihre Gültigkeit behalten

Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
– ist neben anderen in Reihen angeordnet
– hat ein Außenmaß von 1,30 x 1,30 m
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt
Das Grabmal
– kann frei gestaltet werden
unter Einhaltung der Vorschriften
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– kann nach eigenen Wünschen erfolgen
Der Blumenschmuck
– kann direkt auf der Grabssätte erfolgen
– kann frei gestaltet werden
Die Pflege
– muss von den Hinterbliebenen bis zur
Einebnung der Grabstelle übernommen werden
Das Nutzungsrecht
– wird nur für eine Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– umfasst das Recht auf Pflege
– die Dauer entspricht der Ruhefrist / 25 Jahre
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht hier nicht

Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
– ist neben anderen in Reihen angeordnet
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt
Das Grabmal
– darf nur ein Kissenstein aus Naturstein sein
– muss eine Grösse von 40/50/12 cm haben
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– ist als Rasenfläche angelegt
Der Blumenschmuck
– ist hier nicht möglich
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– wird nur für eine Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– die Dauer entspricht der Ruhefrist / 25 Jahre
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht hier nicht

Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
Die Grablage
– wird nicht bekannt gegeben
Das Grabmal
– kann hier nicht aufgestellt werden
Die Beisetzung
– findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Die Bepflanzung
– ist als Rasenfläche angelegt
Der Blumenschmuck
– kann nur auf einer eigens eingerichteten
Gemeinschafts-Ablagefläche gelegt werden
außerhalb dieser Fläche wird Grabschmuck
jeder Art sofort abgeräumt und entsorgt
– nur Blumen und Gestecke sind hier möglich
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– wird nur für eine Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– die Dauer entspricht der Ruhefrist / 25 Jahre
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht hier nicht
KOSTENBEISPIEL

Leistungspaket Erdbestattung | |
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Paketpreis | 2880,00€ |
zzgl. eventueller Gebühren und Kosten, zzgl. Friedhofsgebühren alle Preise inklusive MwSt. – Stand 01.2018. Änderungen vorbehalten – es entstehen Mehrkosten