FEUERBESTATTUNG

Diese Art der Bestattung ist die moderne Form für individuelle Beisetzungen. Die Tendenz bei den Feuerbestattungen steigt langsam aber stetig an. Es entfallen ca. 40 Prozent auf die bereits bekannte Urnenbestattung und ca. 8 Prozent auf die sogenannten „neuen Formen“ der Bestattung. Dank der sich öffnenden Bestattungskultur bieten sich viele individuelle Möglichkeiten, die Art einer Bestattung zu gestalten und durchzuführen. Durch den bestehenden Friedhofszwang, muss eine Beisetzung in jedem Fall erfolgen. Ort und Art kann aber jeder selbst bestimmen. Eine Feuerbestattung setzt immer die Freigabe der entsprechenden Behörden voraus. Nach der Freigabe wird der Leichnam eingesargt. Danach besteht die Möglichkeit, eine Trauerfeier mit dem Sarg oder der Urne durchzuführen.

– Trauerfeier mit dem Sarg
Hier ist der Sarg bei der Trauerfeier aufgebahrt. Anschließend erfolgt die Überführung zum Krematorium zur Einäscherung. Die Urnenbeisetzung findet dann zu einem späteren Zeitpunkt statt.

– Trauerfeier mit der Urne
Der Sarg wird erst zur Einäscherung in das Krematorium überführt. Danach erfolgt die Überführung der Urne zum Beisetzungsort. Nach der Trauerfeier erfolgt unmittelbar die Beisetzung

familiengrab

Die Grabstätte
– hat zwei, vier oder sechs Grabstellen
– hat je nach Anzahl der Grabstellen das
entsprechende Außenmaß
Die Grablage
– können Sie mitbestimmen
Das Grabmal
– kann frei gestaltet werden
unter Einhaltung der Vorschriften
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– kann nach eigenen Wünschen erfolgen
Der Blumenschmuck
– kann direkt auf der Grabsstätte abgelegt werden
– kann angemessen frei gestaltet werden
Die Pflege
– wird von den Hinterbliebenen geregelt
Das Nutzungsrecht
– kann der Familiengröße entsprechend
zwei-, vier- oder sechsstellig erworben werden
– umfasst das Recht auf Belegung
– umfasst das Recht auf Pflege
– wird für die Dauer von 25 Jahren erworben
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht durch Nachkauf
wobei ältere Nutzungsrechte
ihre Gültigkeit behalten

reihengrab

Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
– ist neben anderen in Reihen angeordnet
– hat ein Außenmaß von 0,80 x 0,80 m
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt

Das Grabmal
– kann frei gestaltet werden
unter Einhaltung der Vorschriften
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– kann nach eigenen Wünschen erfolgen
Der Blumenschmuck
– kann direkt auf der Grabsstätte erfolgen
– kann frei gestaltet werden
Die Pflege
– muss von den Hinterbliebenen bis zur
Einebnung der Grabstelle übernommen werden
Das Nutzungsrecht
– wird nur für eine Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– umfasst das Recht auf Pflege
– die Dauer entspricht der Ruhefrist / 25 Jahre
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht hier nicht

reihengrab

Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
– ist neben anderen in Reihen angeordnet
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt
Das Grabmal
– darf nur ein Kissenstein aus Naturstein sein
– muss eine Größe von 40/40/12 cm haben
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– ist als Rasenfläche angelegt
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Der Blumenschmuck
– ist hier nicht möglich
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– wird nur für eine Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– die Dauer entspricht der Ruhefrist / 25 Jahre
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht hier nicht

anonym

Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
Die Grablage
– wird nicht bekannt gegeben
Das Grabmal
– kann hier nicht aufgestellt werden
Die Beisetzung
– findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Die Bepflanzung
– ist als Rasenfläche angelegt
Der Blumenschmuck
– kann nur auf einer eigens eingerichteten
Gemeinschafts-Ablagefläche gelegt werden
außerhalb dieser Fläche wird Grabschmuck
jeder Art sofort abgeräumt und entsorgt
– nur Blumen und Gestecke sind hier möglich
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– wird nur für eine Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– die Dauer entspricht der Ruhefrist / 25 Jahre
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht hier nicht

anonym

Die Grabstätte
– ist für zwei bis acht Grabstellen
– befindet sich im Wurzelbereich eines Baumes
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt
Das Grabmal
– ist hier nicht möglich
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– ist hier nicht möglich
Der Blumenschmuck
– kann nach der Beerdigung niedergelegt werden
– bei folgenden Besuchen nicht möglich
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– wird je Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– wird für die Dauer von 25 Jahren erworben
Die Verlängerungsmöglichkei

anonyme

Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt
Das Grabmal
– ist hier nicht möglich
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– ist hier nicht möglich
Der Blumenschmuck
– kann nach der Beerdigung niedergelegt werden
– bei folgenden Besuchen nicht möglich
Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung
Das Nutzungsrecht
– wird je Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– wird für die Dauer von 25 Jahren erworben
Die Verlängerungsmöglichkeit
– ist durch Nachkauf möglich

kolumbarium

Die Grabstätte
– ist für zwei Grabstellen ausgelegt
– besteht aus einer Kammer
– ist neben anderen in Reihen angeordnet
Die Grablage
– können Sie mitbestimmen
Das Grabmal
– kann mit einer Inschrift versehen werden
unter Einhaltung der Vorschriften
– hat die Größe von 33 x 34 cm
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
Die Bepflanzung
– ist hier nicht möglich
Der Blumenschmuck
– kann auf einer, in die Gesamtanlage integrierte
Blumenbank abgelegt werden
– das Aufstellen von Blumenschalen und Blumen-
vasen sowie windgeschützter Kerzen ist möglich
Die Pflege
– wird von der Friedhofsverwaltung übernommen
Das Nutzungsrecht
– wird je Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– wird für die Dauer von 25 Jahren erworben
Die Verlängerungsmöglichkeit
– ist durch Nachkauf möglich

urnenbild

Die Grabstätte
– ist nur für eine einzelne Grabstelle
Die Grablage
– wird nicht bekannt gegeben
Das Grabmal
– kann hier nicht aufgestellt werden
Die Beisetzung
– findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
> der Kontakt mit dem Verstorbenen endet
mit der Einlieferung in das Krematorium
Die Bepflanzung
– wird von der Friedhofsverwaltung übernommen
Der Blumenschmuck
– ist hier nicht möglich
Die Pflege
– wird von der Friedhofsverwaltung übernommen
Das Nutzungsrecht
– wird nur für eine Grabstelle vergeben
– umfasst das Recht auf Belegung
– die Dauer entspricht der Ruhefrist / 25 Jahre
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht hier nicht

nordsee

Die Grabstätte
– hat nur eine Grabstelle
Die Grablage
– wird auf einer Seekarte exakt festgehalten
Das Grabmal
– ist hier nicht möglich
Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich
abhängig von der Passagierzahl des Schiffes
Die Bepflanzung
– ist hier nicht möglich
Der Blumenschmuck
– kann am Bestattungsort
dem Meer übergeben werden
– kann angemessen frei gestaltet werden
Die Pflege
– ist hier nicht notwendig
Das Nutzungsrecht
– kann hier nicht erworben werden
Die Verlängerungsmöglichkeit
– besteht hier nicht

KOSTENBEISPIEL  FEUERBESTATTUNG MIT TRAUERFEIER

Feuerbestattung
Unser Leistungspaket Feuerbestattung plus
  • ein Trauergespräch in unseren Geschäftsräumen
  • Besorgung und Überprüfung des Totenscheins
  • Beurkundung des Sterbefalls am Standesamt
  • Erledigung sämtlicher Formalitäten bei den Ämtern der Stadt Bochum sowie gegebenenfalls bei der Staatsanwaltschaft
  • Benachrichtigung der Friedhofsverwaltung
  • Benachrichtigung der zuständigen Kirchengemeinde
  • Terminabsprache mit dem Geistlichen oder Trauerredner
  • Abstimmung der Trauerdrucksachen
  • Schaltung der Todesanzeige
  • Terminabstimmung zum Kaffeetrinken in der Gaststätte Ihrer Wahl
  • Auftragserteilung für Blumengebinde und Kränze
  • Schriftverkehr mit Rententrägern, Krankenkassen und Versicherungen
  • Vollholzsarg in Kiefer honighell lackiert mit Doppelstab mit Griffbeschlägen und Innenausstattung
  • Sterbegewand
  • Deckengarnitur
  • vorbereiten zur amtsärztlichen Leichenschau
  • einkleiden und einbetten
  • eine Überführung innerhalb des Stadtgebietes Bochum MO – FR vom 8.00 – 17.00 Uhr
  • Zierurne
  • Stellung eines Urnenständers
  • Dekoration der Trauerhalle
  • Anwesenheit und persönliche Betreuung
Gesamt-Summe  2680,00€

zzgl. Träger zur Beisetzung u. eventl. Gebühren. Alle Preise in EURO inkl. MwSt. – Stand 11.2022 – Änderungen vorbehalten Differenzen im Endpreis durch abweichende Ausführung

KOSTENBEISPIEL  FEUERBESTATTUNG OHNE TRAUERFEIER

KOSTENBEISPIEL FEUERBESTATTUNG OHNE TRAUERFEIER
Leistungspaket Feuerbestattung
  • ein Trauergespräch in unseren Geschäftsräumen
  • Besorgung und Überprüfung des Totenscheins
  • Beurkundung des Sterbefalls am Standesamt
  • Erledigung sämtlicher Formalitäten bei den Ämtern der Stadt Bochum sowie gegebenenfalls bei der Staatsanwaltschaft
  • Schriftverkehr mit Rententrägern, Krankenkassen und Versicherungen
  • Vollholzsarg in Kiefer naturbelassen
  • Sterbegewand
  • Deckengarnitur
  • vorbereiten zur amtsärztlichen Leichenschau
  • einkleiden und einbetten
  • eine Überführung innerhalb des Stadtgebietes Bochum MO – FR vom 8.00 – 17.00 Uhr
  • Träger zur Überführung
Gesamt-Summe  1780,00€

Alle Preise in EURO inkl. MwSt. – Stand 11.2022 – Änderungen vorbehalten Differenzen im Endpreis durch abweichende Ausführung