NATURNAHE URNENBESTATTUNG
Urnenreihengrabstätte

Bei der naturnahen Bestattung in einer biologisch abbaubaren Aschekapsel handelt es sich um Urnenreihengrabstätten, die für Angehörige pflegefrei sind und entweder in der Nähe des vorhandene Friedhofsweges oder tiefer im Bereich des Baumbestandes angelegt werden. Die Grabstätten sind nach der Beisetzung in der Örtlichkeit nicht mehr sichtbar. Jedoch befinden sich in der Nähe am Wegesrand Stelen, auf denen Angehörige eine Namensnennung mittels Bronzeblätter (z. B. Ginkgo-, Efeu– oder Rosenblatt in der Größe von max. 16 x 16 cm) durch einen zuge-
lassenen Steinmetzbetrieb befestigen lassen können. Mit dieser Form der Namensnennung wird der Bezug zum Thema Baumbestattung / Bestattung in der Natur betont.

Andere Materialien sind nicht zulässig.

Neben der Stele befindet sich eine Fläche zur Ablage von natürlichem Blumenschmuck.
Trotz dieser Gestaltungsoption handelt es sich aber um eine pflegefreie Grabart, so dass keine Pflegeverpflichtung vorliegt. Das Grab wird für die Dauer der 25-jährigen Ruhefrist angelegt.

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

NATURNAHE URNENBESTATTUNG
Familiengrabstätte

Die naturnahe Bestattung in der Variante „Familiengrab“ beinhaltet eine Urnen-Erdkammer für bis zu zwei Urnen, so dass hier auch Partnerbestattungen möglich sind. Diese Kammern sind durch eine optisch zum waldartigen Charakter passende Steinplatte verschlossen. Auf dieser können ebenfalls Namensnennungen aus Bronzebuchstaben durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb erfolgen.

Die Kammern können bereits zur Vorsorge erworben und die Nutzungsrechte (25 Jahre)bei Bedarf verlängert werden.

 

naturnahe Bestattung

Bei der naturnahen Bestattung in einer biologisch abbaubaren Aschekapsel handelt es sich um pflegefreie Reihengrabstätten, die je nach Wunsch in der Nähe eines vorhandenen Friedhofsweges oder tiefer im Baumbereich liegen können.
Die Grabstätten sind nach der Bestattung nicht mehr sichtbar.Eine Namensnennung ist auf einer Stele am Wegesrand möglich. Eine Ablagefläche für natürlichen Blumenschmuck befindet sich neben der Stele.

Das Grab wird für die Dauer der 25-jährigen Ruhefrist angelegt.

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Beisetzung und Grabstätte: 1.480,00 EUR
Amtsärztliche Untersuchung: 42,90 EUR
Einäscherung: 245,14 EUR
Gesamt: 1.768,04 EUR

Die Grabstätte
– für 16 Urnen im Halbkreis um eine Stele

Die Grablage
– wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt

Das Grabmal
– ist in Stelenform vorhanden und kann mit
einer Namensnennung versehen werden

Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich

Die Bepflanzung
– ist hier nicht möglich

Der Blumenschmuck
– kann nach der Beerdigung niedergelegt werden
– für folgenden Besuch ist eine Ablagefläche für  natürlichen Blumenschmuck möglich (Kerzen verboten)

Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung

Das Nutzungsrecht
– wird je Grabstelle vergeben
umfasst das Recht auf Belegung
wird für die Dauer von25 Jahren erworben

Die Verlängerungsmöglichkeit
– ist durch Nachkauf nicht möglich

 

naturnahe Bestattung

Die naturnahe Bestattung in der Variante „Familiengrab“ beinhaltet eine Urnen-Erdkammer für bis zu zwei Urnen. Die Kammern sind durch eine zum waldartigen Charakter passende Steinplatte verschlossen. Auf dieser Platte ist eine Namensnennung möglich.
Das Nutzungsrecht umfasst einen Zeitraum von 25 Jahren. Wird dieser Zeitraum aufgrund der 25-jährigen Ruhefrist (§ 2 Abs. 5) überschritten, ist das Nutzungsrecht für die Überschreitungszeit an der gesamten Grabstätte zu verlängern. Die für die Verlängerung anfallende Gebühr regelt sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bochum.

Grabstätte zwei Stellen: 1.070,00 EUR
Beisetzung: 700,00 EUR
Amtsärztliche Untersuchung: 42,90 EUR
Einäscherung: 245,14 EUR
Gesamt: 2.058,04 EUR

Die Grabstätte
– für bis zu zwei Urnen

Die Grablage
– wird von den Angehörigen mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht

Das Grabmal
– ist mit einer Steinplatte verschlossen und kann mit einer Namensnennung versehen werden

Die Beisetzung
– ist mit allen Trauergästen möglich

Die Bepflanzung
– ist hier nicht möglich

Der Blumenschmuck
– kann nach der Beerdigung niedergelegt werden
– für folgenden Besuch ist eine Ablagefläche für natürlichen Blumenschmuck möglich (Kerzen verboten)

Die Pflege
– unterliegt alleine der Friedhofsverwaltung

Das Nutzungsrecht
– wird je Grabstelle vergeben
umfasst das Recht auf Belegung
wird für die Dauer von 25 Jahren erworben

Die Verlängerungsmöglichkeit
– ist durch Nachkauf möglich